2014 habe ich zusammen mit Bärti Sigrist die Motion „Naturgefahrenfonds“ eingereicht. Wir wollten erreichen, dass der Kanton finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um schneller bei der Beseitigung von Schäden oder der Prävention einschreiten zu können.
Im September 2017 wurde nun das Wasserbaugesetz angepasst und im Kantonsrat einstimmig verabschiedet. Damit ist eine gute Basis gelegt, um besser auf die neuen Bedrohungen gerüstet zu sein und ich bin froh, dass der Kanton Obwalden auch hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat.